Montag, 13. Juni 2022

Ein attraktiver Wirtschaftsstandort braucht Tagesstrukturen – Stellungnahme der GLP Uri zum kantonalen Bildungsgesetz (2. Lesung)

Die GLP Uri nimmt Stellung zum überarbeiteten Bildungsgesetz. Sie begrüsst den Entscheid aus der ersten Lesung, die Tagesstrukturen kantonal zu unterstützen. Die GLP Uri befürchtet jedoch, dass durch den landrätlichen Kompromiss den standortbedingten Strukturen nicht genügend Sorge getragen wird.

Um Arbeitskräften die Möglichkeit offen zu halten, weiterhin in der Wirtschaft tätig zu bleiben, ist es wichtig, Unterstützung für ein geeignetes Familienmodell zu schaffen. Es soll künftig jeder Urner Familie möglich sein, in ihrer Gemeinde wohnhaft zu bleiben, mit der Möglichkeit, ein Angebot von Tagesstrukturen für ihr schulpflichtiges Kind in Anspruch nehmen zu können. Somit kann beiden Elternteilen die Möglichkeit eingeräumt werden, in der Wirtschaft aktiv zu sein.


 
Kann-Formulierung bei Tagesstrukturen
Die GLP Uri vertritt die Ansicht, dass die Familienplanung sowie Familienmodelle Privatsache sind. Wenn jedoch in einer Familie beide Elternteile einer Arbeit nachgehen möchten, so ist dies bis zum Schuleintritt mit verschiedenen Kindertagesstätten im Kanton Uri möglich. Das Kind wird morgens bis abends von ausgebildeten Fachkräften betreut. Sobald das Kind in die Schule eintritt, stellt sich den arbeitnehmenden Eltern die Frage, wie sie weiterarbeiten können, abhängig davon, welche Betreuungsmöglichkeiten es gibt. Derzeit existieren im Kanton Uri nur wenige Gemeinden mit Tagesstrukturen, die es den Eltern erlauben, ihr Kind während üblicher Arbeitszeiten betreuen zu lassen. . Erschwerend ist, dass das Kind vor und nach der Schule abgeholt werden muss. Alleinerziehende oder eben berufstätige Eltern zwingt dies zu einem Wohnortwechsel, wenn sie keine Möglichkeit haben, das Kind von Bekannten/Freunden oder weiteren Familienangehörigen zumindest vor- und nach der Schule, sowie über den Mittag, betreuen zu lassen. 


 
Die GLP Uri ist der Meinung, dass dies nicht im Interesse der Gemeinden und auch nicht im Interesse des Kantons Uri sein kann. Mit einer ‘Kann-Formulierung’ befürchtet die GLP, dass das derzeit bestehende Angebot bleibt, jedoch kein neues entsteht. Einzelne Gemeinden sind zu klein und/oder verfügen über zu wenige (finanzielle) Ressourcen, um ein solches Angebot bereitstellen zu können. Aus diesem Grund empfiehlt die GLP eine übergeordnete kantonale Organisation, welche maximal fünf Standorte definiert, wo Tagesstrukturen angeboten werden. Es liegt dann bei den Gemeinden, den Transport für die Schüler/innen vom Tagesstruktur-Standort zur Schule zu organisieren. Mit einer solchen Möglichkeit werden alle Urner Gemeinden und schlussendlich der Kanton Uri zu einem attraktiven Wohnort für Familien, in denen beide Elternteile in der Wirtschaft aktiv sein können, sofern sie dies wünschen.


 
Hausuntericht-Ausschluss in der heutigen Zeit
Weiter erachtet die GLP Uri es als unzeitgemäss, eine Bildungsmöglichkeit auf gesetzlicher Ebene auszuschliessen, indem Hausunterricht (Homeschooling) von Gesetzes wegen ‘nicht erlaubt’ wird. In den Stellungnahmen der Vernehmlassung waren praktisch alle Gemeinden/Schulräte/ etc. der Meinung, dass diese Bildungsform in Ausnahmesituationen und wenn das Kindeswohl diese Variante verlangt, möglich sein soll. In der Verordnung sollen Ausnahmesituationen definiert werden. Auch der von der Bildungsdirektion 2017/18 veröffentlichte Auswertungsbericht zur Vernehmlassung Privatschulen und Homeschooling zeigt auf, dass mehrheitlich die Beibehaltung der Möglichkeit von Homeschooling gefordert wurde.  Die GLP erachtet in der heutigen Zeit eine kann-Formulierungen als angemessen. Somit wird der Bevölkerung die Möglichkeit eingeräumt und Uri kann weiterhin ein attraktiverer Standort bleiben. 
 


«Erziehung» ist Angelegenheit der erziehungsberechtigten Personen 
Die GLP sieht den Begriff der ‘Erziehung’ als Angelegenheit der erziehungsberechtigten Personen, wie dies im ZGB  unter Artikel 302 geregelt ist. Diesen Begriff im Bildungsgesetz aufzunehmen, verträgt sich nicht mit der bereits bestehenden Definition des Zivilrechts. Die GLP Uri ist der Meinung, dass die Bildungsrevision ebenfalls auf Verfassungsebene gedacht werden sollte. So ist es auch möglich, den Erziehungsrat in die zeitgemässe Form eines Bildungsrates umzubenennen, welcher für strategische Entscheide wie der obligatorischen Schulzeit zuständig ist.