Für den Vorstand der GLP Uri ist es nicht nachvollziehbar, dass der Wahlausschuss der CVP Uri den amtierenden Obergerichts-Vizepräsidenten Thomas Dillier nicht zur Wahl empfehlen will. Aus staatspolitischer Betrachtung sowie in Hinsicht auf die Nachfolgeplanung des Präsidentenamts überzeugt diese Entscheidung nicht.
Aus Sicht der GLP Uri sind personelle Strukturen an den Gerichten anzustreben, die Amtsträger/innen des Präsidiums die Möglichkeit geben, ihre Funktionen mehr als nur eine Amtszeit auszuüben. So kann trotz unvermeidlicher Personalwechsel eine minimale Kontinuität gewährleistet werden. Dies hat nicht nur den Vorteil reduzierter Einarbeitungsphasen, sondern ermöglicht auch die Konsolidierung von langfristigen Zielen und Projekten über mehr als eine Amtszeit. Die GLP Uri denkt dabei zum Beispiel an die Transformation im Zusammenhang mit der anstehenden Digitalisierung Justitia 4.0.
Mit den kürzlich erfolgten personellen Abgängen gingen über 25 Jahre Expertise im Landgericht verloren. Zudem stehen in den nächsten Jahren Pensionierungen weiterer Mitarbeiter/innen an. Mit dem potentiellen Weggang der Landgerichtspräsidentin Agnes Planzer-Stüssi an das Obergericht würden nochmals 20 Jahre Erfahrung beim Landgericht Uri verloren gehen. Die bereits jetzt knappen personellen Ressourcen und die grosse Arbeitslast mit einer hohen Anzahl an hängigen Fällen erfordert schon jetzt eine zusätzliche Gerichtsschreiberstelle beim Landgericht. Die GLP Uri erachtet die vorgeschlagene Rochade deshalb weder als zweckmässig noch als nachhaltig.
Auch beim Obergericht fallen mit der Pensionierung von Präsident Rolf Dittli 28 Jahre Expertise weg. Mit dem Vorschlag des CVP-Vorstands, Agnes Planzer-Stüssi zur Obergerichtspräsidentin zu wählen, wird gezwungenermassen der weitere Verlust der erwiesenen Erfahrung von Thomas Dillier von 12 Jahren als Obergerichts-Vizepräsident riskiert.
Mit der Wahl von Thomas Dillier zum Obergerichtspräsidenten vermindert der Kanton das oben genannte Risiko des Verlusts von Expertise. Als Familienmensch und Vater von vier erwachsenen Kindern bringt er nicht nur die notwendigen sozialen Aspekte in die Funktion des Obergerichtspräsidiums mit ein, sondern verfügt auch über wirtschaftliche Praxis aus seiner Tätigkeit als Unternehmer.
70% der Fälle am Obergericht betreffen das Verwaltungsrecht. Thomas Dillier bringt dank seiner Berufskarriere und seiner Tätigkeit als stellvertretender Vorsitzender der verwaltungsrechtlichen Abteilung des Obergerichts fundierte Kenntnisse in diesem Bereich mit. Nach 12 Jahren als Vizepräsident ist Thomas Dillier prädestiniert, das Präsidium zu übernehmen. Mittlerweile kennt er das Obergericht beziehungsweise dessen Abläufe sehr gut und könnte dieses für zwei weitere Amtsperioden weiterführen. Als Vorsitzender der Strafabteilung und als Koordinator für die Digitalisierung der Urner Gerichte erfüllt er die notwendigen Voraussetzungen, das höchste Amt der Gerichte in Uri zu meistern.
Neben Führungserfahrung und Fachkompetenz überzeugt Dillier mit seiner gut strukturierten und organisierten Arbeitsweise. Durch die Kombination als digital arbeitender Richter und führender Spezialist im IT- und Beschaffungsrecht unterstreicht er seine Motivation, Prozesse innovativ anzugehen. Dass er über eine hohe Kompetenz als Richter verfügt, hat er bereits in einem Gerichtsprozess mit hoher Medienpräsenz unter Beweis stellen können.
Angesichts der aktuellen Ausgangslage ist der Vorstand der GLP Uri der Ansicht, dass man mit der Wahl von Thomas Dillier zum Obergerichtspräsidenten die Urner Justiz langfristig auf ein solides Fundament stellen wird.