Mittwoch, 13. April 2022

Erster Parteitag der GLP Uri mit Aufnahme von Mitgliedern und Parolenfassung

Am Dienstag, 12. April 2022, fand der erste Parteitag der GLP Uri im Restaurant Kreuz in Altdorf statt. Obwohl zwischen dieser Versammlung und der Parteigründung lediglich 11 Tage vergingen, durfte der Vorstand erfreulicherweise zahlreiche neue Mitglieder sowie Sympathisantinnen und Sympathisanten an diesem Anlass willkommen heissen.

In seiner Begrüssung liess der Co-Präsident Denis Aschwanden den Gründungsanlass vom 1. April 2022 nochmals Revue passieren und die Co-Präsidentin Charlotte Germann berichtete von der Delegiertenversammlung der GLP Schweiz vom 2. April 2022, bei welcher die GLP Uri als letzte Kantonalsektion in die nationale Partei aufgenommen wurde. Danach fand eine kurze Vorstellungsrunde des Vorstands und der Anwesenden sowie die offizielle Aufnahme der Mitglieder statt. Bevor im Anschluss die Parolen für die kommenden eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen am 15. Mai 2022 gefasst wurden, legte die Versammlung zudem den jährlichen Mitgliederbeitrag fest und wählte Lenka Ziegler zur Kassierin.

 

Ja zum Transplantationsgesetz

Die Abstimmungsvorlage über die Änderung des Transplantationsgesetzes wurde angeregt diskutiert, wobei der Schwerpunkt der Debatte vor allem auf dem Paradigmenwechsel der vorgesehenen Gesetzesänderung lag. Heute muss, wer nach dem Tod Organe oder Gewebe anderen überlassen will, dies in einer Spendererklärung ausdrücklich festhalten oder nahe Angehörige darüber informieren, damit sie den Willen mitteilen können. Neu soll es umgekehrt sein: Hat eine Person nicht widersprochen, wird davon ausgegangen, dass sie ihre Organe spenden möchte. Die Angehörigen können eine Organspende aber ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte. Sind keine Angehörigen erreichbar, dürfen keine Organe entnommen werden.

Schlussendlich fassten die Anwesenden jedoch mit 10 Ja bei einem Nein und zwei Enthaltungen die Ja-Parole. Das neue Transplantationsgesetz basiert auf dem Gedanken der Solidarität, denn es trägt dazu bei, dass mehr Organe für Organtransplantationen zur Verfügung stehen. Damit können zahlreiche Leben gerettet werden. Ebenfalls werden durch die Annahme der Vorlage die Angehörigen entlastet. Diese können zukünftig davon ausgehen, dass eine Organspende gewollt ist, wenn kein Wille der verstorbenen Person festgehalten ist.

 

Ja zu Frontex

Einstimmig fiel die Parolenfassung zugunsten Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) aus. Aus der Sicht der GLP Uri profitiert die Schweiz von ihrer Mitgliedschaft des Schengenraums. Dieser Status wäre durch ein Nein zu dieser Vorlage stark gefährdet. Ebenfalls sieht die GLP Uri die Frontex nicht als Grund für die weltweite Migrationsproblematik, sondern vielmehr als ein notwendiges Instrument, mit diesem Notstand umzugehen. Durch höhere Partizipation, inkl. Grundrechtsbeauftragten bei Frontext, können Migrationsbewegungen grundrechtskonform und humanitärer bewältigt und die Sicherheit an den EU-Aussengrenzen erhöht werden.

 

Ja zum Filmgesetz

Wiederum etwas länger dauerte die Diskussion über das Filmgesetz. Für ein Nein macht sich insbesondere die JGLP Schweiz als auch die JGLP Uri stark. Aus ihrer Sicht macht das Filmgesetz kontraproduktive Einschränkungen bei der Definition des Schweizer Films und verlangt eine starre, protektionistische und auch entwicklungspolitisch bedenkliche Quote für europäische Filme. Ebenfalls wird befürchtet, dass die mit dem Gesetz verbundenen Auflagen insbesondere bei den Streamingdiensten zu höheren Kosten zulasten der Konsumenten führen.

Trotzdem fiel auch hierbei die Parolenfassung relativ klar mit 10 Ja bei einem Nein und zwei Enthaltungen zugunsten der Ja-Parole aus. Die GLP Uri sieht das neue Filmgesetz als eine marktnahe und moderate Lösung, die ohne Steuergeld auskommt. Dieser Weg hat sich in vielen europäischen Ländern bewährt. Das Filmgesetz ist zudem eine wichtige Basis für den Zugang zum europäischen Markt und zu Programmen wie "Creative Europe". 

 

Stimmfreigabe zur Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern im Kanton Uri (StG) (Vereinfachung des Schätzungswesens)

Die Parolenfassung zur Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern im Kanton Uri (StG) (Vereinfachung des Schätzungswesens) fiel mit 6 Ja entgegen 7 Enthaltungen aus.

Die GLP Uri sieht den Vorteil der Vorlage, welcher in einer massiven Kostenersparnis des Kantons liegt. Andererseits wird jedoch befürchtet, dass das neue Schätzungs-verfahren für Grundstücke durch eine Software ohne vorherigen persönlichen Augenschein in den betroffenen Objekten zu mehr Intransparenz bei der Wertschätzung führen könnte. Dies wiederum hätte eine Flut an Rekursen gegen die Einschätzungsverfügungen zur Folge, was die eingesparten Kosten schnell wieder egalisieren würde. Aus diesem Grund beschloss die GLP Uri die Stimmfreigabe.

 

Die GLP Uri bedankt sich bei allen anwesenden Mitgliedern sowie den Sympathisantinnen und Sympathisanten für ihr Kommen.